So viel kostete damals das Leben
80 Rappen Sold erhielt ein Füsilier 1914 für einen Tag, ein Gefreiter 90 Rappen, der Korporal 1 Franken. Nach oben erhöhten sich die Ansätze markant. Ein Leutnant kam schon auf 7, ein Oberst auf 20 Franken. Und was bekam man dafür? Für einen Becher Bier zahlten die Wehrmänner damals 30 Rappen, für einen Liter Tessinerwein 45 Rappen, für ein Päcklein Wynentaler Stumpen 25 Rappen.
Bürgerwachen schützen Felder
Schon vor Kriegsausbruch hatten die Menschen begonnen, ihre Vorräte aufzustocken und die Läden leerzukaufen.
Wie ernst sich die Lage entwickelte und welche Versuchung noch nicht abgeerntete Felder für manche Zeitgenossen darstellten, zeigt sich in der sofortigen Gründung von Bürgerwachen. In Reiden patrouillierte eine solche erstmals in der Nacht vom 7. auf den 8. August 1914. Sie bewachte wichtige Gebäude, vor allem aber die Felder.
Der Zweck war klar:
Es ging um den Schutz des Eigentums der Bürger, besonders der Feldfrüchte. Die Nahrungsmittellage beruhigte sich dann aber ab Mitte August wieder. Auch viele Guthaben, welche die Menschen bei Kriegsbeginn in Panik von den Banken abgehoben hatten, fanden nach und nach den Weg dorthin zurück.
B ü r g e r w a c h e d e r G e m e i n d e R e i d e n
Beginn: 7. August 1914, abends 8 Uhr bis auf weiteres.
Wachtlokal: | Schulhaus Reiden (Souterrain) |
Einteilung: | 1 Wachtoffizier 4 Gruppenchefs 4 Gruppen von je 11 Mann. |
Ausrüstung: | Kaput mit Helm, je 9 Stück, 9Gewehre mit Seitengewehr & Patronentasche & 4 Signalpfeifen. |
Munition: | Pro Gewehr 6 Patronen im Gewehr & 6 Patronen im Leder in der Patronentasche. |
Befehlsausgabe: | Freitag, Samstag, Sonntag & Montag, den 7., 8., & 10.August, je abends 6 Uhr beim Wachtlokal. Weiter Befehlsausgabe nach Bedürfnis. |
Chef: | Derselbe hat die Pflicht, die Bürgerwache zu leiten & ist für die richtige Ausführung der Befehle & allen Anordnungen dem titl. Gemeinderat verantwortlich. Er hat nach eigenem Ermessen die Patrouillengänge & das Wachtlokal zu inspizieren, trägt auf dienstlichen Gängen Blouse, Mütze & Revolver. Der Chef erstattet dem titl. Gemeinderat jede Woche schriftlich Bericht & überdies sofort bei wichtigen Vorfällen. Beim Antreten hat er die Wache zu inspizieren. |
Gruppenchef: | Sie sorgen für den richtigen Patrouillengang, Ablösung, Disziplin & Ordnung, im & ausser dem Wachtlokal. Das Reinigen der Waffen hat nach dem Regen oder deren Gebrauch unter ihrer Aufsicht im Wachtlokal zu geschehen. der diensthabende Gruppenchef hat jeweils am Morgen eine schriftliche Meldung an den Wachtoffizier abzugeben, unter Angabe aller Vorgänge. Bei Verhaftungen oder andern wichtigen Vorfällen ist der Chef sofort zu benachrichtigen. |
Patrouillien: | Je 2 Mann bilden eine Patrouillie, je 2 Patrouillien haben das Wachtlokal mit einander zu verlassen. Verdächtige Personen sind anzurufen durch 2maliges „ Halt“. Deren Personalien sind festzuhalten oder bei Verweigerung oder Tätlichkeiten zu verhaften & auf das Wachtlokal zu verbringen. Von der Waffe wird Gebrauch gemacht, wer nach 2maligem Anruf nicht still Steht. Die Patrouillien haben sich beim Chef beim Zusammentreffen auf Patrouilliengängnen anzumelden. Unter Angabe ihrer Aufgabe. |
Patrouilliengänge: | Freitag: Patrouillie No. 1: Schulhaus, Löhli, Feld, Hinterberg, Hochfluh, Unterwasser, Ausserdorf, Walke. Patrouillie No. 2 Schulhaus , Unterdorf, Feld, Oberdorf, Mitteldorf, Mehlsecken, Schulhaus. Alles nach speziellen Anordnung. Die 2. & 4. Gruppe in gleicher Reihenfolge. Die 3. & 1. Gruppe in umgekehrter Reihenfolge |
Patrouillienzeit: | Von abends 8 Uhr bis morgens 5 Uhr, & zwar mit 2 Stunden Ablösung, so, dass die Ablösung je ½ Stunde vor der rückkommenden ausrückt. |
Wachtmannschaft: | Es sind 3 Überzählige, welche im Wachtlokal verbleiben & wovon einer die Wache im Schulhaus übernimmt. Der Patrouilliengang wird so eingeteilt, dass nach & nach alle Mann auf Patrouillie kommen. |
Strafbestimmungen: | Die aufgeforderte Mannschaft ist strengstens verpflichte, die ihnen übertragen Wachen zu übernehmen & die erteilten Befehle genau & pünktlich auszuführen. Zuwiderhandelnde werden vom Gemeinderat mit Geldbusse & Arrest bestraft. Entschuldigungen werden beim Antreten entgegen genommen & dort sofort vom Wachtoffizier entschieden. |
Arrestlokal: | Schulhaus |
Reiden, den 6. August 1914
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